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Pressemitteilung

„Hochhaus-Stopp“-Stopp stoppen! Muss es jetzt ein Ratsbegehren richten?

Kommt es nun zum „Hochhaus-Stopp“-Stopp? Die Rechtsabteilung der Landeshauptstadt München hält die Fragestellung für den Bürgerentscheid der Bürgerinitiative Hochhaus-Stopp für unzulässig. Es drohen Rechtsstreits und Verzögerungen. Die Fraktion ÖDP/München-Liste fordert daher, dass die Rechtsabteilung eine zulässige Fragestellung vorschlägt und schnell ein Ratsbegehren durchgeführt wird. Nur so kann die Diskussion rechtssicher in den demokratischen Raum zurückgeholt werden.

Die Bürger:innen Münchens haben klar gesprochen: Über 50.000 Menschen haben das Bürgerbegehren gegen die geplanten Hochhäuser an der Paketposthalle unterschrieben. Sie wollen mitentscheiden, ob in ihrer Stadt zwei Wolkenkratzer in den Himmel wachsen dürfen. Doch nun soll die Debatte im Keim erstickt werden: Wie der Münchner Merkur und die tz am 24. April berichten, stuft die Rechtsabteilung der Landeshauptstadt die Fragestellung des Begehrens als unzulässig ein. Das ist ihr freilich erst aufgefallen, nachdem die Unterschriften längst gesammelt und ausgezählt wurden.

Begründet wird die Einschätzung mit einem angeblichen Verstoß gegen das sogenannte Abwägungsgebot des Baugesetzbuchs. Für die ÖDP ist klar: Würde dieses Bürgerbegehren nun aufgrund juristischer Spitzfindigkeiten abgeblockt, wäre das den Unterzeichner:innen und Engagierten kaum zu erklären und ein Schlag ins Gesicht der demokratischen Teilhabe. Solche Spitzfindigkeiten tragen maßgeblich zur wachsenden Politikverdrossenheit in der Bevölkerung bei.

Die Fraktion ÖDP/München-Liste hat von Beginn an einen Ratsentscheid gefordert, denn es geht nicht nur um ein Bauprojekt an der Paketposthalle, sondern um eine Abkehr von den Beschlüssen des Hochhaus-Bürgerentscheids von 2004. Wenn man gegen den erklärten Bürgerwillen verstoßen möchte, muss man sich vorher das „okay“ von der Bevölkerung einholen.

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender: „Wenn 50.000 Menschen engagieren und für einen Bürgerentscheid unterschreiben, müssen alle Verantwortlichen das ernst nehmen. Ihre Stimme abzuwürgen und aufgrund von fragwürdigen Entscheidungen einen Bürgerentscheid abzulehnen, ist Gift für unsere Demokratie. Wer Bürgerbeteiligung ernst meint, darf jetzt nicht die Flucht in den Paragraphendschungel antreten. Es wäre absurd, wenn die Stadt vor Gericht dafür kämpft, dass sie den Willen ihrer Bürger:innen nicht hören muss. Wir brauchen ein Ratsbegehren, der zeigt: Die Stadt hört hin  und nimmt den Wunsch nach Mitsprache ernst.“

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