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Pressemitteilung

Causa Menterschwaige: Gleiches Recht für alle – außer Wiesnwirte?

Die Fraktion ÖDP/FW stellt eine Anfrage zum Vorgehen der drei großen Stadtratsfraktionen rund um den Traditions-Biergarten an der Menterschwaige. Zu befürchten steht, dass politische Vertreter*innen versuchen, Einfluss auf die Lokalbaukommission auszuüben, um doch noch einen für den Investor positiven Bescheid zu erwirken. 

 

Alle großen Münchner Zeitungen berichteten, dass der Betreiber des Biergartens an der Menterschwaige gemeinsam mit einem Investor beantragt hat, dass der 200 Jahre alte Gasthof renoviert und erweitert werden soll.[1]Die Lokalbaukommission hat dies jedoch abgelehnt, da eine weitere Bebauung planungsrechtlich nicht zulässig und die geplanten Eingriffe in den Bestand aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich seien. Für den Bau der Gästezimmer müssten außerdem 32 Großbäume gefällt werden, daher stehen auch der Natur- und Baumschutz der Genehmigung im Wege.[2]

Bei vollstem Verständnis dafür, dass 40 Arbeitsplätze und das beliebte Ausflugsziel erhalten werden sollen, müssen für alle Antragssteller*innen bei der Lokalbaukommission die gleichen Spielregeln gelten. Die Gemeindeordnung verbietet bekanntermaßen jegliche Einflussnahme durch die Politik auf sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.

Daran halten sich aber leider die großen Drei nicht und haben sich öffentlich gegen die Stadtverwaltung gestellt.[3] Die Fraktion ÖDP/FW lehnt jegliche Bevorzugung einzelner Antragssteller – aus welchen Gründen auch immer – ab.

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender: „Man fragt sich schon, ab wie vielen gesponserten Biermarken aus einem ‚Geschäft der laufenden Verwaltung‘ ein Politikum wird. Es wäre ein Unding, wenn Stadtratsfraktionen versuchen würden, Einfluss auf die Arbeit der Lokalbaukommission auszuüben, bloß weil der Antragssteller auch Wiesnwirt ist und im medialen Fokus steht. Die Gesetze und Vorgaben müssen für alle genau gleich gelten – und dabei darf niemand ‚gleicher‘ sein.“

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