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Pressemitteilung

Hochhausbegehren: Rechtliche Bedenken oder fehlender Wille?

Der Schlingerkurs von CSU und Grünen geht weiter: Erst wollten beide kein Ratsbegehren zur Hochhausgrenze in München. Dann drehte der Wind und plötzlich haben sich beide auch für das Ratsbegehren ausgesprochen. Und jetzt hat die CSU plötzlich rechtliche Bedenken und möchte den Bauträger:innen doch nicht mehr München weit vorschreiben, wie und wie hoch sie zu bauen haben. Die Grünen wiederum wollen eine Gesamtlösung. Durch diese (Pseudo-)Bedenken blockieren sich die beiden nun gegenseitig, sodass das Ratsbegehren insgesamt auf der Kippe steht.

 

Dass aber ohnehin nur der Stadtrat im Rahmen von Bebauungsplanverfahren über die Gebäudehöhen bestimmen darf und Investor:innen kein Gott gegebenes Recht auf Maximalbebauung haben, lässt die Bedenkenträger:innen nicht umdenken.

 

Wie ernst war es Grün/Schwarz also mit dem Ansinnen, die Bürger:innen zur baulichen Zukunft Münchens zu befragen? Wenn es sich bei ihren Äußerungen nicht nur um Lippenbekenntnisse gehandelt hat, müssten sie jetzt zustimmen, dass die Stadt schnellstmöglich rechtliche Gewissheit schafft und ein Rechtsgutachten einholt, bevor etwa in der Paketposthalle die Bagger anrollen.

 

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender: „Frau Hübner war wenigstens ehrlich genug, gleich zu sagen, dass sie Angst vor ‚mobilisierungsfreudigen Hochhausgegnern‘ hat. Grün/Schwarz haben die Bürger:innen lange im Glauben gelassen, dass sie ein Mitspracherecht haben, wenn es um das künftige Gesicht der Stadt geht. Und jetzt die erneute Kehrtwende: Ein Ratsbegehren mit einer vergleichbaren Fragestellung wie die des Bürgerbegehrens von 2004 soll möglicherweise nicht rechtens sein. Haben sie gehört. Sagen sie. Doch auf Hörensagen können wir doch keine vertrauenswürdige Politik aufbauen. Darum soll doch Herr Reiter selbst ein Rechtsgutachten einholen, in dem alle rechtlichen Fragen rund um das Ratsbegehren geklärt werden.“

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