Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Nach VGH-Urteil: Sofortiger Stopp aller Baumfällungen!

Die Fraktion ÖDP/München-Liste fordert nach dem wegweisenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Lindenschmitstraße 25 einen sofortigen Stopp aller Baumfällungen in der Stadt, solange das Genehmigungsverfahren der Lokalbaukommission (LBK) nicht eindeutig an die neue Rechtsprechung angepasst ist. Der VGH hatte die umstrittene Baugenehmigung für drei Townhäuser im Hinterhof gekippt und dabei klar gemacht, dass der Schutz alter Bäume deutlich höher zu gewichten ist als bislang von der Stadt angenommen. Auch Umweltverbände können künftig gegen Bauprojekte klagen, wenn umweltrechtliche Belange betroffen sind.

 

Schon lange kritisiert die ÖDP, dass die LBK trotz massiver ökologischer Bedenken den Baumschutz nicht ernster nimmt. In der Lindenschmitstraße wurden mehrere über hundert Jahre alte Bäume zur Fällung freigegeben. Selbst Oberbürgermeister Dieter Reiter sprach im Nachhinein von einer „eklatanten Fehleinschätzung“ der Verwaltung. Anstatt mit Schuldzuweisungen um sich zu werfen und Spekulationen Vorschub zu leisten, soll die Stadt nun endlich Transparenz herstellen und die Auswirkungen des Urteils umfassend offenlegen.

 

Die ÖDP/München-Liste bittet die Planungsreferentin deshalb, dass sie in der Vollversammlung am 26.11.2025 oder in einem gesonderten Stadtrats-Hearing  detailliert darlegt, wie es zu der Fehlentscheidung kommen konnte und welche Auswirkungen das bahnbrechende Urteil des VGH auf Baugenehmigungen in München haben wird.

 

Da erhebliche Zweifel bestehen, ob bei anderen Bauvorhaben der Baumschutz korrekt geprüft wurde, müssen alle Fällungen schützenswerter Bäume gestoppt werden, bis das Hauptverfahren der Causa Lindenschmitstraße abgeschlossen und das LBK-Verfahren rechtssicher überarbeitet ist.

 

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender: „Der VGH hat der Stadt unmissverständlich gezeigt, dass Baumschutz kein lästiges Anhängsel der Baupolitik ist, sondern ein zentrales öffentliches Interesse. Die langjährige  Praxis, das Baurecht höher zu werten als den Baumschutz, lässt sich nicht mehr ohne weiteres aufrecht halten. Das Münchner Planungsreferat muss seine Genehmigungspraxis ändern und sich, wie wir schon immer fordern, konsequent für den Erhalt unserer alten Bäume stark machen. Solange die LBK ihre Verfahren nicht rechtskonform angepasst hat, darf kein einziger schützenswerter Baum mehr fallen. München muss alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Natur zu schützen.“

Zurück