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Pressemitteilung

Stadt München soll Presse- und Rundfunkfreiheit in städtischen Mietverträgen verankern

Die Fraktion ÖDP/ML fordert in einem Stadtratsantrag, dass die Landeshauptstadt München in die Mietverträge ihrer Hallen und Veranstaltungssäle eine Klausel zur Achtung der Presse- und Rundfunkfreiheit aufnehmen soll. Ausnahmen sollen lediglich für Veranstaltungen im privaten Rahmen möglich sein.

Die Presse- und Rundfunkfreiheit ist ein unverzichtbares Gut unserer Demokratie. Es ist unerlässlich, dass journalistische Arbeit ohne Einschränkungen und Knebelbedingungen erfolgen kann. Deshalb soll die Stadt München als Vermieterin ihrer Veranstaltungsräume ein klares Zeichen setzen und die Achtung der Medienfreiheit in ihre Mietverträge aufnehmen.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Akkreditierung von Journalist:innen nicht an einschränkende Bedingungen zu knüpfen. Fälle wie die Aussperrung von Bild- und Fernsehjournalisten bei Konzerten zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Erst kürzlich verbot eine Künstlerin, dass bei ihren Konzerten Bilder für die Berichterstattung gemacht werden. Bildmaterial musste über ihre PR-Agentur bezogen werden. Besonders problematisch ist der Missbrauch des Hausrechts durch extreme politische Parteien, die dadurch die Medienberichterstattung reglementieren.

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender: „Pressefreiheit ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Landeshauptstadt München und ihre städtischen Gesellschaften tragen eine besondere Verantwortung als Vermieter von Hallen und Veranstaltungssälen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die freie Berichterstattung auf irgendeine Weise behindert wird. Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass in München journalistische Arbeit uneingeschränkt möglich bleibt.“

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